Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen


Download der AGB der Wald Antriebe GmbH

I Allgemeines

  1. Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Käufer bindend anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit in jedem Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  2. Unter einem „Verbraucher“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Ein „Unternehmer“ ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Sollten einzelne Teile nachstehender Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen.

II Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Bezugnahmen auf Angaben und Abbildungen in Katalogen, Zeichnungen und Preislisten dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu bild- und maßgetreuer Belieferung. Zusicherungen mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrages nicht gesichert erscheinen lassen, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Sicherheiten zu verlangen.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk. Alle Notierungen sind freibleibend. Maßgeblich sind stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.
  4. Die Verpackungskosten sind im Preis nicht enthalten. Sollten Verpackungskosten anfallen, so werden diese billigst berechnet.

III Lieferung, Lieferverzögerung und Abnahme

  1. Lieferfristen gelten stets als annähernd und unverbindlich. Aufgrund besonderer Umstände, z.B. höherer Gewalt usw. verlängert sich die Lieferfrist angemessen und berechtigt uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein Schadenersatzanspruch wegen verspäteter Lieferung besteht auch nach Ablauf einer gestellten Nachfrist nicht. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der bestellten Waren geht mit der Absendung an den Besteller über, auch wenn Teillieferungen erfolgen. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und geht zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Transportwege und –mittel geschieht mangels besonderer Weisung durch uns. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen entbindet den Vertragspartner nicht von der Abnahmeverpflichtung.
  2. Verweigert der Käufer grundlos die Annahme des Liefergegenstandes, so können wir dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert. Verlangen wir Schadensersatz so beträgt dieser 15% des jeweiligen Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

IV Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung

  1. Sofern nicht anders von uns bestätigt, ist der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
  2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  3. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
  4. Vertreter oder sonstige Mitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen an diese Personen befreien insofern nicht von den Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns.
  5. Bei Zahlungsüberschreitungen berechnen wir Verzugszinsen deren Höhe 9% über dem jeweils aktuellen Basiszins.
  6. Kommt der Käufer mit Zahlungen – bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten – in Verzug, so können wir unbeschadet unsere Rechte aus Abschnitt VI dem Käufer eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wählen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so gilt Abschnitt III 2 Satz 4+5 entsprechend.
  7. Sind Teilzahlungen vereinbart wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn
    1. der Käufer, der nicht im Handelsregister eingetragen ist, mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt.
    2. der Käufer, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Konkursverfahren bzw. Insolvenzverfahren beantragt worden ist.

V Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit deren Übergabe auf den Käufer über.
  2. Für den Fall, dass der Käufer kein Verbraucher ist, geht die Gefahr bei der Versendung der Sache auf den Käufer über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

VI Sachmängelhaftung

  1. Wir leisten ausschließlich gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Gewahr dafür, dass die von uns gelieferten Produkte die vereinbarte Beschaffenheit haben und ohne Fehler in Konzeption (soweit die Konzeption von uns stammt), Material oder Verarbeitung sind.
  2. Mängelrügen muss der Käufer unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Lieferung, bei verborgenen Mangeln spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Entdeckung des Mangels erheben.
  3. Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen uns verjähren mit Ablauf von 24 Monaten oder 100.000 km oder 1.000 Betriebsstunden (je nach früherem Eintritt) ab Einbau des Produktes in das Fahrzeug oder in die Applikation, spätestens jedoch nach Ablauf von 30 Monaten ab Lieferung an den Käufer (ist der Tag der Lieferung nicht feststellbar, gilt insoweit das auf dem Produkt vermerkte Fertigungsdatum). In keinem Fall ist die Verjährungsfrist langer als die Frist, die der Käufer seinen Kunden in Bezug auf sein Produkt, in welches das von uns gelieferte Produkt eingebaut wurde, einräumt. Eine im Rahmen der Sachmängelhaftung durchgeführte Maßnahme führt nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Verjährungsfrist.
  4. Jede Veränderung oder Beschädigung von Originalverpackung, -kennzeichnung, -num- merierung oder -beschaffenheit der von uns gelieferten Produkte sowie jede Benutzung, Einbau oder Verarbeitung eines auf diese Weise veränderten oder beschädigten Produkts geht zu Lasten des Käufers; insbesondere übernehmen wir in einem solchen Fall keinerlei Gewährleistung oder Haftung für das betroffene Produkt.
  5. In keinem Fall geht unsere Haftung über den Schaden hinaus, der angesichts der jeweils vereinbarten vertraglichen Leistungen typischerweise voraussehbar war, noch schließt sie entgangenen Gewinn oder Schäden aus Betriebsunterbrechung ein.
  6. Die Ansprüche auf Mängelbeseitigung des Käufers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch d.h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch beschränkt. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, hat der Verkäufer das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine dem Verkäufer zur Nacherfüllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
  7. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  8. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern der Schadenersatzanspruch auf einer schuldhaft unterlassenen Mängelbeseitigung beruht, ist er im Hinblick auf Ein- und Ausbaukosten der Höhe nach auf die entsprechenden Sätze der DAT/ Schwacke-Liste begrenzt. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haftet der Verkäufer insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind.
  9. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.
  10. Sachmängelansprüche entstehen nicht, wenn der Sachmangel zurückzuführen ist auf Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Wartung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerhaltung, natürlichen Verschleiß sowie vom Käufer oder Dritten vorgenommene Eingriffe in das von uns gelieferte Produkt.
  11. Für Komponenten, die wir von Unterlieferanten beziehen, die der Käufer vorgeschrieben hat, leisten wir ohne gesonderte Vereinbarung keine Gewähr.

VII Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor. Ist der Käufer Kaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie laufender Rechnungen) die wir aus unseren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer haben.
  2. Verbindung, Verarbeitung, Umbildung und dergleichen der Liefergegenstände erfolgen stets für uns als Verkäufer, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (mit-)Eigentum hierdurch, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt bekannt zu geben. Der Käufer darf von uns gelieferte Vorbehaltswaren nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder verarbeiten. Erlischt der Eigentumsvorbehalt aus anderen, als der unter Ziffer VI. 2. genannten Gründen (Verarbeitung, Verbindung, Umbildung und dergleichen), insbesondere durch Weiterveräußerung usw., so treten an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes alle dem Käufer zustehenden Forderungen, Nebenrechte und Sicherheiten aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung usw.. Nebenrechte und Sicherheiten gelten in einem solchen Fall an uns abgetreten.
  4. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, sowie laufender Rechnung), die wir aus dem jeweiligen Liefervertrag bzw., wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Kaufmann ist, aus unseren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer haben, werden uns die vorgenannten Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach eigener Wahl freigeben werden, soweit deren Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
  5. Der Käufer ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen bis zu unserem jederzeitigen Widerruf für uns einzuziehen. Diese Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen. Bei Verzug des Käufers entfällt diese Einzugsermächtigung ohne Widerruf. Hat der Käufer mit Dritten Abtretungsverbote vereinbart, so ist uns dies sofort schriftlich anzuzeigen.
  6. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.
  7. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir den Liefergegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Diese Rücknahme gilt in Teilzahlungsgeschäften als Rücktritt, es sei denn, der Käufer ist als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen.
  8. Verlangen wir Herausgabe des Liefergegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten – es sei denn, sie beruhen auf dem Lieferverzugsverpflichtung, den Liefergegenstand unverzüglich an uns herauszugeben. Für den Fall eines Zahlungsverzuges gestattet uns der Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrag zusammenhängender Forderungen von uns gutgeschrieben.

VIII Warenrückgabe

  1. Laut Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen, die unserer ausdrücklicher Zustimmung bedürfen, sind wir bereit, diese zurückzunehmen; jedoch wird bei Gutschrifterteilung mindestens 10% des Warenwertes als Wiedereinlagerungsgebühr in Abzug gebracht. Voraussetzung für die Gutschrifterteilung ist, dass die Ware sich in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand und in Originalverpackung befindet, die Rückgabe nicht später als 8 Tage nach der Lieferung erfolgt und Lieferschein oder Rechnungsnummer angegeben werden. Sonderbeschaffungen sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.

IX Gerichtsstand – Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort ist der Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers.

Walsrode im August 2018. Wald Antriebe GmbH, Hanns-Hoerbiger-Straße 1, 29664 Walsrode